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Digitale Barrierefreiheit

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur digitalen Zugänglichkeit.

Warum digital barrierefrei?

Digitale Barrierefreiheit nutzt allen. Sie sorgt dafür, dass digitale Produkte und Inhalte für möglichst alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit z.B. Arm in Gips, Sehschwächen, o. ä..
Digitale Barrierefreiheit bzw. Teilhabe bedeutet also, dass Webseiten, Software und Apps keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung aufweisen und somit für alle zugänglich sind. Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit sogar verpflichtend!

Ihre Vorteile

Rechtliche Grundlagen

BITV

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt.

EU-Richtlinie (EU) 2016/2102

Durch die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden weitere Anforderungen für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen definiert.

BFSG

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 wird durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) geregelt.

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt.

Durch die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden weitere Anforderungen für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen definiert.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 wird durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) geregelt.

Unser Angebot

Seit 2009 arbeiten bei uns Menschen mit und ohne Körperbehinderungen am Thema der digitalen Zugänglichkeit. Wir kombinieren eigene Erfahrungen mit dem Wissen um aktuelle Standards und nutzen den innovativen und praxisnahen Beratungsansatz nach dem Digital Accessibility Maturity Model (DAMM). So ist die Pfennigparade ein authentischer, sozialer und professioneller Partner an Ihrer Seite.

  • Beratung

  • Schulung

  • Umsetzung

  • Evaluation

Neuigkeiten:

  1. 03.07.2024Barrierefreiheit im Online-Handel: Ernüchternde Ergebnisse und Handlungsbedarf

    Die größten 71 Online-Shops Deutschlands wurden auf ihre Barrierefreiheit getestet

    Die Stiftung Pfennigparade ist sehr stolz darauf bereits zum 2. Mal gemeinsam mit Aktion Mensch, Google, BITV-Consult und PIA UDG die 71 größten Online-Shops auf ihre Barrierefreiheit zu testen.
    Die Studie umfasst nicht alle Punkte der digitalen Barrierefreiheit, sondern wirft ein Blitzlicht auf ausgewählte Aspekte. Auch (oder vielmehr: vor allem) wenn nicht die gesamte Bandbreite der digitalen Barrierefreiheit getestet wurde, sind die Ergebnisse ernüchternd:

    80% der Shops erfüllen NICHT die Mindestanforderungen an Barrierefreiheit

    Weiterlesen
  2. 28.06.2024Holy UX Konferenz: Erleben Sie geballtes UX-Wissen

    Die Holy UX ist eine Konferenz und Netzwerkveranstaltung in München, die sich auf die Themen User Experience (UX) und digitale Produktgestaltung konzentriert. Die Veranstaltung bringt Fachleute, Designer, Entwickler und Unternehmer zusammen, die sich für benutzerzentrierte Designprinzipien und innovative digitale Lösungen interessieren. Diesmal mit Nico Maikowski als Gastredner, der als Experte für digitale Barrierefreiheit für die Pfennigparade Business. Inklusiv. tät ist.

    Hauptziele der Holy UX:

    • Wissensaustausch
    • Netzwerken
    • Gegenseitige Inspiration

    Praxisorientiertes Lernen: Workshops und praktische Sessions ermöglichen den Teilnehmern, ihre Fähigkeiten zu verbessern und neue Techniken zu erlernen. Diese praxisorientierten Aktivitäten sind darauf ausgelegt, direkt anwendbare Kenntnisse zu vermitteln, die in realen Projekten eingesetzt werden können.

    In seinem Vortrag „Barrierefreiheit: Mensch vs. Konformität" geht er folgender Frage auf den Grund:

    Warum ist es wichtiger auf Menschen mit Behinderungen zu achten und zu hören anstatt die Kriterien der Konformität auswendig zu lernen?

    Weiterlesen
  3. 25.06.2024Geldstrafen wegen mangelnder Zugänglichkeit

    In unserem Artikel Einführung in die europäische Gesetzgebung zur Barrierefreiheit haben wir Ihnen aufgezeigt, was im Sinne der EU für Unternehmen notwendig ist, um die digitale Barrierefreiheit zu erfüllen. Heute wollen wir Ihnen anhand eines Beispiels darlegen, welche Folgen eine Missachtung dieser Vorgaben haben kann.

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    Bild von einer Justizia-Figur vor einer EU-Flagge

Ihr Kontakt

Michael Düren

Experte für digitale Teilhabe / Coach & Berater

Portrait Michael Düren

Susanne Baumer

Expertin für digitale Barrierefreiheit

Portrait Susanne Baumer

Unsere Kunden sagen