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Geldstrafen wegen mangelnder Zugänglichkeit

In unserem Artikel Einführung in die europäische Gesetzgebung zur Barrierefreiheit haben wir Ihnen aufgezeigt, was im Sinne der EU für Unternehmen notwendig ist, um die digitale Barrierefreiheit zu erfüllen. Heute wollen wir Ihnen anhand eines Beispiels darlegen, welche Folgen eine Missachtung dieser Vorgaben haben kann.

Das spanische Oberste Gericht verurteilte die Fluggesellschaft Vueling zu einer Geldstrafe in Höhe von 90.000 €, weil ihre Website nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht. Das Urteil verbietet der Fluggesellschaft außerdem, für einen Zeitraum von sechs Monaten öffentliche Mittel vom Staatssekretär für soziale Rechte zu erhalten.

In dem von Staatssekretär Nacho Álvarez unterzeichneten Beschluss heißt es, dass das spanische Unternehmen 26 der 38 gesetzlich vorgeschriebenen Indikatoren nicht einhält. Die Sanktion wird als „schwerwiegender Verstoß“ eingestuft, da Vueling bereits im Jahr 2015 einer ähnlichen Inspektion und Sanktion unterzogen wurde.
Seitdem, so heißt es in dem Dokument, „hat das Unternehmen nicht an der Verbesserung der Zugänglichkeit seiner Website gearbeitet“.

Bild von einer Justizia-Figur vor einer EU-Flagge

Folgende Hauptgründe wurden als Begründung vorgebracht:

Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen

Fehlende Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen

Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Sicherlich wird Vueling eine Geldstrafe über 90.000,-€ verkraften können, jedoch ist der Image-Schaden, der durch einen solchen Prozess zweifelsohne entsteht, absolut nicht zu unterschätzen.

Die Strafe unterstreicht die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit und die Notwendigkeit für Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es dient auch als Warnung für andere Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihre digitalen Inhalte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen, andernfalls drohen ihnen hohe Bußgelder und Abmahnungen.

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Bildnachweis:
Bild im Text: Respiro | shutterstock.com