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Wir werden häufig gefragt…

Wir haben Wissen rund um die digitale Barrierefreiheit hier für Sie kompakt zum Nachschlagen aufbereitet. Falls Fragen offen bleiben bzw. Sie eine individuelle Beratung benötigen – sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!

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Digitale Barrierefreiheit: Was muss ich dazu wissen?

  • Was bedeutet Barrierefreiheit?

    Barrierefrei heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet sind, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefrei ist, wenn keinerlei Hindernisse existieren.

    Alle Angebote, auch digitale Angebote, können unabhängig vom Alter, Geschlecht, Nationalität, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten genutzt werden. Auch situative Einflüsse wie blendendes Licht oder temporäre Einschränkungen wie ein Arm in Gips stellen keine Behinderungen dar.

    Ziel der Barrierefreiheit ist eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen für alle. Um zu voller Teilhabe zu gelangen, wurden von der UN-Behindertenrechtskonvention Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit bereitgestellt und ausgearbeitet.

    UN-Behindertenkonvention

  • Was ist digitale Barrierefreiheit?

    Digitale Barrierefreiheit bedeutet, digitale Produkte und Inhalte für möglichst alle User nutzbar zu machen und Menschen mit Behinderung, ältere Menschen oder auch Menschen mit zeitlich befristeten Beeinträchtigungen nicht vom Zugang zu digitalen Medien und Technologien auszuschließen.

    Generell bedeutet Barrierefreiheit in der Informatik oder digitale Barrierefreiheit somit, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung für Menschen aufweisen und z.B. durch optimierte Bedienbarkeit, hohe Kontraste, klare Strukturen, einfache Sprache, etc. jedem zugänglich sind.

    Beispiele sind

    • Für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung: Farbkonzepte mit Mindestkontrasten, Rücksicht auf Farbenfehlsichtigkeiten, skalierbare Layouts, Typografie mit Fokus auf Lesbarkeit, logischer Quelltext, alternativ-beschriebene Bilder, semantische Auszeichnungen (für Hilfstechnologien)
    • Für Menschen mit einer motorischen Beeinträchtigung: besonderes Augenmerk auf die Navigation, um die Bedienbarkeit komplett über den Touchscreen, Joystick, blick- oder mundgesteuerten Cursor oder Tastatur steuerbar zu gestalten.
    • Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung: untertitelte Videos , Transkripte für Audio-Inhalte
    • Für Menschen mit anderen Behinderungen: in leichter Sprache, Animationen mit Bedacht einsetzen (Epilepsie, vestibuläre Störungen).
  • Wem hilft digitale Barrierefreiheit?

    Digitale Barrierefreiheit oder Zugänglichkeit für alle nutzt jedem Benutzer digitaler Objekte in den unterschiedlichsten Situationen oder auch mit den verschiedensten körperlichen Einschränkungen – seien sie nur temporär oder zeitlich unbefristet.

    Für 10 % der Bevölkerung ist sie unerlässlich

    • 7,5 Millionen Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Sie nutzen die digitale Informations- und Kommunikationstechnologie überdurchschnittlich intensiv und sind eine besonders relevante Gruppe von Nutzern. Für ihren Zugang verwenden sie zum Beispiel reine Tastatursteuerung, Braillezeilen (ein Computer-Ausgabegerät für blinde Menschen, das Zeichen in Brailleschrift darstellt), Sprachausgabe oder Joysticks. Eine barrierefreie Software ist darauf abgestimmt.

    Für 30 % der deutschen Bevölkerung ist sie notwendig

    • Barrierefreiheit hilft Menschen z.B. mit Sehschwäche.
    • Durch leichte Bedienbarkeit können Menschen mit motorischen Einschränkungen die Anwendungen (leichter) nutzen.
    • Einfache Texte sind für Nicht-Muttersprachler und Menschen mit geringer Lesekompetenz leicht(er) verständlich.

    Für 100 % aller in Deutschland wohnenden Anwender ist Barrierefreiheit hilfreich

    • sie bedeutet hohe Benutzerfreundlichkeit
    • leichte und intuitive Bedienbarkeit
    • Mit hohen Kontrasten sind Texte immer gut lesbar (zum Beispiel auch auf dem Smartphone bei Sonnenlicht).
    • Einfache Texte sind leicht verständlich und Botschaften kommen an.

    Weitere Hintergrundinformationen

  • Die vier Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit

    Die vier Grundprinzipien sind Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit. Sie stehen für die Zugänglichkeit von digitalen Inhalten und sind in den WCAG (Punkt 1.6.) festgehalten. Werden diese Prinzipien eingehalten, können Menschen mit Behinderung und (temporärer) Einschränkung digitale Objekte wie z.B. das Internet nutzen, d.h. die Objekte wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihnen interagieren.

  • Was muss digital barrierefrei sein?

    Websites, einschließlich Websites, die sich ausschließlich an einen abgegrenzten Personenkreis richten, wie Intranets oder Extranets

    • Textuelle und nicht textuelle Informationen sowie Interaktionen
    • Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien
    • Integrierte Funktionalitäten, beispielsweise Formulare, Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozess

    Grafische Programmoberflächen:

    • Webbasierte und nicht webbasierte Anwendungen
    • Grafische Nutzerschnittstellen auf zweidimensionalen Bildschirmen und Displays
    • Grafische Nutzerschnittstellen in dreidimensionalen virtuellen Repräsentationen oder in Echtzeit-Raum-Repräsentationen

    Mobile Anwendungen

    • Programme, die auf mobilen Geräten, z.B. Smartphones und Tablets, installiert werden.
      (ausgenommen Betriebssysteme und Hardware, auf denen die mobile Anwendung läuft) einschließlich integrierter Inhalte in unterschiedlichen Formaten, z.B. Dokumente, Videos, Audiodateien

    Elektronische Vorgangsbearbeitung

    • Unterstützung von Geschäftsprozessen und Verwaltungsabläufen durch Informations- und Kommunikationstechnik
    • Zuweisung und Transport von Dokumenten an bearbeitende Personen, Bearbeitung dieser Dokumente, Darstellung von Prozessen, Organigrammen und Verantwortlichen, Terminplanung, Protokollierung

    Elektronische Aktenführung

    • Systematische und programmgestützte Vorhaltung und Nutzung von Dokumenten in elektronischer Form, z.B. mittels Dokumentenmanagementsystemen (Quelle: 4. Okt. 2020 Anne-Marie Nebe, T-Systems)
  • Ich komme aus der Privatwirtschaft. Ist für mich ein Gesetz besonders relevant? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (siehe European Accessibility Act). Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden in Deutschland erstmals private Unternehmen zu Barrierefreiheit verpflichtet. Produkte und Dienstleistungen sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei werden. Es gilt allerdings nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die im Folgenden (in verkürzter Form) aufgeführt werden. Außerdem gilt es nur für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden.

    Produkte, die künftig barrierefrei zu gestalten sind:

    • Hardwaresysteme für Computer für Endverbraucher, einschließlich der Betriebssysteme
    • bestimmte Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals (Hard- und Software), Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten
    • interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen, mit Ausnahme von Terminals, die als integrierte Bestandteile von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind
    • interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste
    • interaktive Verbraucherendgeräte, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
    • E-Book-Lesegeräte

    Dienstleistungen, die künftig barrierefrei zu gestalten sind:

    • Telekommunikationsdienste, mit Ausnahme von Übertragungsdiensten zur Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation
    • folgende Elemente von Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (außer bei Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten, diese müssen nur Selbstbedienungsterminals barrierefrei anbieten): Websites, Apps, elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste, die Bereitstellung von Informationen in Bezug auf den Verkehrsdienst (einschließlich Reiseinformationen in Echtzeit) sowie interaktive Selbstbedienungsterminals
    • Bankdienstleistungen für Verbraucher
    • E-Books und deren Software
    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

    Mit dem Erlass der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt die Bundesrepublik Deutschland der Umsetzungspflicht in Bezug auf den Anhang I der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) nach. Nach dieser EU-Richtlinie sind Produkte so zu gestalten und herzustellen, dass Menschen mit Behinderungen sie maximal nutzen können. Darüber hinaus sind sie möglichst in oder auf dem Produkt selbst mit barrierefrei zugänglichen Informationen zu ihrer Funktionsweise und ihren Barrierefreiheitsfunktionen auszustatten.

    Zum BFSG im Detail

    Benötigen Sie Beratung zur Umsetzung des BFSG in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie uns!

  • Ich interessiere mich für Digitale Barrierefreiheit und arbeite im öffentlichen Sektor. Gibt es hier Besonderheiten?

    Gemeinsam mit der Innovationsstiftung Bayerische Kommune haben wir eine Handreichung (Leitfaden) zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 für bayerische Kommunalverwaltungen bereitgestellt. In diesem Dokument wird praxisnah erläutert, wie der Weg zur digitalen Barrierefreiheit in Bereichen der öffentlichen Hand (Kommunen, Ämter, Öffentliche Verwaltung) ausgestaltet werden kann. Zielgruppe sind Verantwortliche und Mitarbeiter*innen sowie Interessierte in den bayerischen Kommunalverwaltungen, die dort mit der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit betraut sind. Ziel des Leitfadens ist, die Komplexität des Themas in seiner Gesamtheit darzustellen, sodass eine erfolgreiche Realisierung in den öffentlichen Stellen gelingt.

    Zum Leitfaden (Download)

  • Welche Gesetze regeln die Digitale Barrierefreiheit?

    Folgende Gesetze sind für die Digitale Barrierefreiheit relevant:

    • Die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (die sog. „Web Accessibility Directive“) regelt den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf europäischer Ebene.

    • Die Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 (der sog. „European Accessibility Act“) regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen auf europäischer Ebene. Betroffen davon sind: Computer, Smartphones und ihre Betriebssysteme; Online-Shops im Internet; Banken und Geldautomaten; Elektronische Bücher (E-Books); Fernsehgeräte, Fernsehsendungen, Video-Player und damit verbundene digitale Dienste (z.B. EPG); öffentliche Terminals (Bankautomaten, Fahrkartenautomaten, Terminals zum Einchecken).

    • Das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) des Bundes gewährleistet zusammen mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) die umfassende und grundsätzlich uneingeschränkte barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik öffentlicher Stellen in Deutschland. Es setzt die europäische „Web Accessibility Directive“ mit Ergänzungen auf Bundesebene um.

    • Das Landes-Behindertengleichstellungsgesetzt (L-BGG) z.B. des Landes Baden-Württemberg setzt die europäische „Web Accessibility Directive“ auf Landesebene um.

    • Das E-Government-Gesetz (EGovG) des Bundes schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste auf Bundesebene.

    • Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung der Länder z.B. des Landes Baden-Württemberg, das E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW), setzt das EGovG auf Landesebene um.

  • Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

    Der European Accessibility Act (EAA) EU 2019/882) legt fest, dass alle Wirtschaftsakteure Europas ab 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz zu mehr Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen verpflichtet sind. Die Richtlinie muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht überführt und ab dem 28. Juni 2025 angewendet werden. Der EAA wurde in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.
    Die Bandbreite des EAA ist beträchtlich: Sie umfasst digitale Endgeräte und zahlreiche Anwendungen wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, audiovisuelle Medien, eBooks, Kommunikations-, Bank- und Verkehrsdienstleistungen.

    Dazu zählen zum Beispiel:

    • Online-Handel
    • Hardware-Systeme (Computer, Smartphones, Zahlungsterminals)
    • Bankdienstleistungen
    • Vorgänge und Produkte im Bereich der elektronischen Kommunikation
    • Zugang zu audiovisuellen Medien

    Zum EAA im Detail

  • Was ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)?

    Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) setzt das im Grundgesetz geregelte Benachteiligungsverbot behinderter Menschen auf gesetzlicher Ebene um. Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ die zentralen Prinzipien der UN-BRK.

    Das seit 2002 bestehende BGG wurde daraufhin weiterentwickelt für z.B. Regelungen zum barrierefreien Umbau von Bundesbauten, zur Barrierefreiheit des Intranets und der elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe sowie zur Leichten Sprache.

    Im Jahr 2019 wurde das BGG noch einmal angepasst, um EU-Regeln zu entsprechen. Die Anpassung definiert neue Regeln für die barrierefreie Umsetzung von Digitalangeboten. Hinzugekommen ist beispielsweise die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung inklusive Feedback-Möglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Auch wird die Überwachung der Barrierefreiheit darin geregelt.

    Ziel der Reform des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) ist in erster Linie, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

    Link zum Behindertengleichstellungsgesetz

  • Was steht in der UN-Behindertenkonvention?

    Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen. In Artikel 9 der Konvention geht es speziell um ein generelles und gleichberechtigtes Zugangsrecht zu informationstechnologischen Angeboten.

  • Was steht in den Web Content Accessibility Guidelines 2.1. (WCAG 2.1)?

    Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1. (WCAG 2.1), auf Deutsch also die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, gelten als der weltweit gültige Standard für barrierefreies Webdesign. Sie decken einen großen Bereich von Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefreier zu machen.

    Die Richtlinien sind in die 4 Prinzipien „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“ unterteilt und enthalten insgesamt 12 Richtlinien (Guidelines). Diese wiederum enthalten insgesamt 74 Erfolgskriterien (Success Criteria). Die Erfolgskriterien sind in den Kategorien A (sprich Einfach-A), AA (sprich Doppel-A) und AAA (sprich Dreifach-A) mit aufsteigender Qualität eingeteilt.

    Zu den WCAG 2.1

  • Was ist das World Wide Consortium (W3C) und welche Richtlinien erstellt es?

    Das World Wide Web Consortium (W3C) besteht aus verschiedenen Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die ständig weltweite Standards für das Internet entwickeln und herausgeben. Für die Barrierefreiheit hat das World Wide Web Consortium die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) herausgegeben.

    Weitere Details zum W3C

  • Was steht in der europäischen Norm EN 301 549?

    Die europäische Norm EN 301 549 legt die von der europäischen „Web Accessibility Directive“ gestellten Anforderungen zur Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien fest. Sie orientiert sich dabei an WCAG 2.1 AA und wendet diese Richtlinien auch für elektronische Dokumente und Software im Allgemeinen an.

    Zur Norm EN 301 549 in Englisch

  • Was steht in der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0)?

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist eine Rechtsverordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Verordnung legt im Wesentlichen fest, welche Anforderungen (Standards) die Bundesbehörden bei der barrierefreien Gestaltung ihrer öffentlichen Angebote im Bereich der Informationstechnik anzuwenden haben. Hierzu zählen in erster Linie Websites (einschließlich Intranet und Extranet), mobile Anwendungen (Apps) und elektronische Verwaltungsabläufe.

    Zur BITV 2.0 im Detail

  • Gilt die BITV 2.0 in allen Bundesländern?

    Die BITV 2.0 wurde in den einzelnen Bundesländern individuell umgesetzt. Mehr Informationen zu den einzelnen Handhabungen der Bundesländer finden Sie hier

  • Was ist ein BIK BITV-Test?

    Der BIK BITV-Test ist ein standardisiertes Vorgehen zum Prüfen, ob ein barrierefreier Zugang zu einer Webseite besteht. Er basiert auf der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

    Dabei wird die Website stichprobenartig gegen 98 Kriterien geprüft. Der Test schließt mit einem ausführlichen Testbericht ab. Zur Qualitätssicherung wird der Test von einer zweiten, unabhängigen Stelle gegengeprüft. Sind die geprüften Seiten BITV-konform, sprich barrierefrei, wird das BIK-Prüfzeichen für Barrierefreiheit im Internet vergeben. Nur zertifizierte Tester können in Zusammenarbeit mit Experten des deutschlandweiten Prüfverbunds das Zertifikat vergeben.

  • Was meint „Evaluation“ beim Thema Digitale Barrierefreiheit?

    Eine Evaluation ist ein an Prüfkatalogen ausgerichtetes dokumentiertes Prüfverfahren. Die Prüfungen der entsprechenden digitalen Objekte erfolgen strikt gemäß den zugrundeliegenden Regularien, Standards und Gesetzen. Unter Evaluation versteht man im Allgemeinen die systematische und empirische Analyse (von Konzepten, Bedingungen, Prozessen und Wirkungen zielgerichteter Aktivitäten) zum Zwecke ihrer sach- bzw. fachgerechten Bewertung und Modifikation.

    Ein Evaluationsverfahren wird z.B. im Gegensatz zu einem BIK-BITV-Test einer Website nicht mit Zertifikat abgeschlossen.

  • Was ist das Digital Accessibility Maturity Model (DAMM)?

    Das Reifegradmodell (Digital Accessibility Maturity Model – DAMM) dient dazu die digitale Zugänglichkeit in Wirtschaftsunternehmen zu erfassen und weiterzuentwickeln. Wir nutzen den innovativen Beratungsansatz DAMM in der Praxis, um mit einem pragmatischen Ansatz entlang der Bedürfnisse der Unternehmen zum Thema Zugänglichkeit bis zu digitaler Barrierefreiheit zu beraten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die digitale Teilhabe als Teil der Corporate Digital Responsibility (CDR) zu implementieren und CSR-Anforderungen zu entsprechen.

  • Ist diese Website barrierefrei? Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit

    Wir haben diese Website barrierefrei programmiert und achten bei der Online-Redaktion darauf, Inhalte gut zu strukturieren und die Zwei-Wege-Regel einzuhalten. Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie in der Fußzeile dieser Website.

    Ein Muster für die Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auf der Website der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik.

  • Was ist Inklusion?

    Inklusion wird vom lateinischen Wort „includere“ abgeleitet und bedeutet einlassen oder einschließen. Mit Inklusion ist daher gemeint, dass kein Mensch ausgeschlossen, diskriminiert oder benachteiligt werden darf.
    Inklusion ist die Vision, dass Vielfalt die Normalität ist. Nicht einzelne Menschen müssen sich an die Mehrheitsgesellschaft anpassen, sondern die gesellschaftlichen Gegebenheiten sind so gestaltet, dass jeder teilhaben und ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft sein kann. Die Definition von Normalität spielt dann idealerweise keine Rolle mehr. Vielfalt wird zur Selbstverständlichkeit.
    Wenn Menschen mit und ohne Behinderung selbstbestimmt leben können und alle die gleichen Chancen bekommen, spricht man von gelungener Inklusion.

    Die Begriffe Integration und Inklusion werden oft austauschbar verwendet. Das gemeinsame Ziel ist das Miteinander. Jedoch bezeichnen Integration und Inklusion zwei unterschiedliche Konzepte.

    Integration: Getrenntes wird zusammengefügt – gemeinsam aber nebeneinander
    Inklusion: Strukturen werden an individuelle Bedarfe angepasst – gemeinsam und miteinander

    Weitere Informationen dazu

  • Was hat Digitale Barrierefreiheit mit CSR oder CDR zu tun?

    Neben den CSR-Bereichen Umwelt, Ökonomie und gesellschaftliche Verantwortung findet das Thema Corporate Digital Responsibility (CDR) verstärkt Eingang ins CSR-Konzept als ein weiterer Teilbereich. Damit verbinden sich immer stärker bekannte CSR-Themen aus dem Themenkreis der gesellschaftlichen Teilhabe mit neuen Themenkomplexen aus dem CDR-Umfeld wie digitale Teilhabe inkl. digitaler Barrierefreiheit und Inklusion. In der Folge wird dies zu einem verantwortlichen, ethischen Umgang mit und bei der Digitalisierung führen und in den kommenden Jahren eventuell auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ihren Platz finden.

  • Was ist CSR und CDR?

    Unter Corporate Social Responsibility oder kurz CSR ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. CSR ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dies umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte.
    Corporate Digital Responsibility oder kurz CDR kann als Teil von CSR gesehen werden. Corporate Digital Responsibility (CDR) bezieht sich auf die Unternehmensverantwortung in der digitalen Gesellschaft, z.B. durch die Digitale Barrierefreiheit. Der Begriff bedeutet eine freiwillige Selbstverpflichtung zum nachhaltigen Wirtschaften von Unternehmen, die die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen durch die Digitalisierung mit berücksichtigen.

  • Was heißt A11y?

    ChatGPT erklärt A11y wie folgt:

    "A11y" (gesprochen: Ällie) ist eine gebräuchliche Abkürzung für "Accessibility" (Barrierefreiheit) im Kontext der Informationstechnologie und Webentwicklung. Die Zahl "11" in "a11y" steht für die 11 Buchstaben zwischen "a" und "y" im Wort "Accessibility". Diese Abkürzung wird häufig verwendet, um Ressourcen, Diskussionen und Initiativen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Barrierefreiheit in digitalen Produkten und Dienstleistungen zu kennzeichnen.

    Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Websites, Anwendungen, Software und anderen digitalen Inhalten, um sicherzustellen, dass sie für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst die Bereitstellung von alternativen Texten für Bilder, die Verwendung von klaren und konsistenten Navigationselementen, die Unterstützung von Bildschirmlesern und die Vermeidung von Elementen, die für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen schwer zu nutzen sind.

    Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist wichtig, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. In vielen Ländern gibt es Gesetze und Vorschriften, die die Barrierefreiheit digitaler Inhalte vorschreiben, insbesondere für staatliche Stellen und öffentliche Dienstleistungen.

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Wir sind Experten auf diesem Gebiet, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie individuell.

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