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BC Audit – der Test auf barrierefreie Online-Redaktion

Der BC-Audit prüft, ob die Inhalte einer Website barrierefrei eingestellt werden. Dazu wird die Website auf diejenigen Prüfpunkte der EN 301 549 überprüft, die Redakteure in gängigen Content Management Systemen (CMS) beeinflussen können.

Das Ergebnis ist eine Hilfestellung für Redakteure. Der Inhalt einer Website ändert sich in der Regel häufiger, als der programmierte Rahmen, zu dem beispielsweise die Menüführung, die Tastaturbedienung oder die Formularfelder gehören. Deswegen kann der Test auch zur Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit dienen, wenn an der Programmierung nichts verändert wurde.

Testablauf

  1. Qualifizierte Seitenauswahl
  2. Test auf ausgewählte Prüfpunkte
  3. Ergebnisbericht

Qualifizierte Seitenauswahl

Zum Test wird eine qualifizierte Auswahl von 3 bis 5 Seiten einer Website herangezogen. Diese enthalten möglichst unterschiedliche Elemente und unterschiedlichen Seitenaufbau. So können Rückschlüsse auf den gesamten Webauftritt gezogen werden. Dem Auftraggeber ist die Seitenauswahl vor dem Test nicht bekannt.

Ausgewählte Prüfpunkte

Es werden 17 Anforderungen aus der EN 301 549 überprüft, die in der Regel von den Online-Redakteur*innen beeinflusst werden können. Der BC-Audit prüft also einen Ausschnitt der gesetzlichen Anforderungen. Alle weiteren, für die Zugänglichkeit einer Website wichtigen Anforderungen der EN 301 549 müssen in einem umfassenden Test geprüft werden.

Die Nummerierung der folgenden Punkte beziehen sich auf die Nummerierung in der EN 301 549.

Das PDF zur EN 301 549

Bilder, Grafiken, Bedienelemente

  • 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (Block Textalternativen)
  • 9.1.4.5 Bilder von Text

Unter die Nicht-Text-Inhalte fallen Grafiken, Objekte, Bedienelemente und Captchas, also die Inhalte einer Website, die kein Text sind. Diese sind für die Bedienung der Website nötig, z.B. das Icon „Lupe“ um die Suche auszulösen.

Wenn Grafiken und Bilder Inhalte transportieren, benötigen sie einen sog. Alternativ- oder ALT-Text. Dieser beschreibt blinden Menschen, was auf dem Bild zu sehen ist. Wenn auf den Bildern Text dargestellt wird, muss dieser ebenfalls im Alternativ-Text stehen, damit die Information für blinde Nutzende nicht verloren geht.

Auch sog. CAPTCHAS, die verhindern sollen, dass Formulare automatisiert ausgefüllt werden, brauchen Alternativen, damit Menschen mit Einschränkungen das Formular trotzdem selbständig ausfüllen können.

Multimedia: Video und Audio

  • 9.1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte
  • 9.1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
  • 9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
  • 9.1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)
  • 9.2.3.1 Blitzen, dreimalig oder unterhalb Grenzwert

Informationen, die rein akustisch vorliegen, können von Menschen ohne Hörvermögen nicht wahrgenommen werden. Deswegen benötigen Audio-Dateien ein Transkript und Videos, mit gesprochenen Texten, Untertitel.

Wenn in Videos, wesentliche Informationen rein optisch wiedergegeben werden, brauchen diese eine Audiodeskription oder eine textliche Beschreibung des Video-Inhalts.

Größere Flächen mit raschen Farbwechseln, ob in Videos oder durch andere Elemente auf der Webseite, können epileptische Anfälle auslösen.

Struktur von Überschriften, Listen und Tabellen

  • 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen

Blinde Menschen nutzen in der Regel einen Screenreader. Screenreader lesen nicht nur den Text selbst vor, sondern auch semantische Zusatzinformationen. Beispielsweise geben Sie an, ob der vorgelesene Text eine Überschrift ist. Deswegen müssen Online-Redakteure nicht nur auf die optische Darstellung, sondern auch auf die semantische Auszeichnung der Texte achten.

Dies ist insbesondere bei Überschriften und Listen wichtig. Auch Tabellen dürfen nicht zur optischen Gestaltung von Text eingesetzt werden, sondern nur, um Daten strukturiert dazustellen.

Klare Sprache und eindeutige Bezeichnungen

  • 9.1.3.3 Sensorische Eigenschaften
  • 9.2.4.2 Seite mit Titel
  • 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
  • 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)
  • 9.3.1.2 Sprache von Teilen
  • 9.3.2.4 Konsistente Kennzeichnung

Um sich in einem Webangebot gut zurecht zu finden, sind eine klare und eindeutige Kennzeichnung der Inhalte wesentlich. Da die Nutzenden die Informationen auf der Webseite mit unterschiedlichen Hilfsmitteln und in unterschiedlichen Ansichten wahrnehmen, müssen die Texte auf sensorische Hinweise wie „nebenstehend“, „in roter Schrift“ oder ähnliches verzichten.

Der konkrete Titel der jeweiligen Webseite muss sowohl den Namen des Web-Auftritts enthalten als auch eine eindeutige Kennzeichnung der jeweils angezeigten Seite. Wird auf andere Inhalte verlinkt, muss aus dem Linktext oder dem direkten Kontext konkret hervorgehen, was passieren wird, wenn der Nutzende dem Link folgt.

Überschriften sollten möglichst konkret den folgenden Inhalt beschreiben und gleiches sollte immer gleich genannt werden. Wichtig ist auch, dass bei fremdsprachigen Textteilen angezeigt wird, um welche Sprache es sich handelt. So können assistive Technologien den Inhalt korrekt wiedergeben.

Ausreichender Kontrast

  • 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)

Farbig hervorgehobener Text benötigt einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund. Auch Schriften in Grafiken oder Diagrammen benötigen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund und zu benachbarten Elementen.

Dokumente

Auf der Website verlinkte Dokumente müssen ebenfalls barrierefrei sein. Für die häufig vorkommenden PDF-Dateien gibt es einen automatisierten Test, den PAC 2021.

Hier gehts zum PDF Test PAC 2021

Dokumentation der Barrierefreiheit und Kontaktmöglichkeiten

  • 12.1.1 Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen (U)

Sollten trotz aller Mühe doch noch Hürden auf einer Webseite sein, brauchen Menschen mit Einschränkungen eine einfache Kontaktmöglichkeit, um ihr Informationsbedürfnis zu stillen. Dies finden sie u.a. in einer aktuellen Erklärung zur Barrierefreiheit.

Kontakt

Susanne Baumer

Expertin für digitale Barrierefreiheit

Portrait Susanne Baumer