Zum Inhalt springen

Der Countdown läuft

15.01.2023: Anwendung des EAA bis 2025

Bis 2025 soll der European Accessibility Act in deutschen Unternehmen der Privatwirtschaft Anwendung finden. Dadurch wird die Zugänglichkeit digitaler Objekte gewährleistet und Teilhabe für alle optimiert. Lesen Sie, warum Sie bereits heute aktiv werden sollten.

EAA – BFSG - BFSGV… T-30

am 28. Juni 2025 wird der European Accessibility Act (EAA) verbindlich.

Wir haben also noch 30 Monate, um uns damit zu beschäftigen.

Was ist also der EAA?
Der European Accessibility Act legt fest, dass alle Wirtschaftsakteure Europas ab 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz zu mehr Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen verpflichtet sind.
Die Richtlinie soll ab dem 28.06.2025 umgesetzt werden. Die Bandbreite der Richtlinie ist beträchtlich: Sie umfasst digitale Endgeräte und zahlreiche Anwendungen wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, audiovisuelle Medien, eBooks, Kommunikations-, Bank- und Verkehrsdienstleistungen.

Dazu zählen zum Beispiel:
• Online-Handel
• Hardware-Systeme (Computer, Smartphones, Zahlungsterminals)
• Bankdienstleistungen
• Vorgänge und Produkte im Bereich der elektronischen Kommunikation
• Zugang zu audiovisuellen Medien

Mehr Informationen dazu auf european-accessibility-act.de

Oder zur Beratung und Umsetzung ganz konkret hier über unserer Seite.

Digitale Barrierefreiheit: zwei Teammitglieder arbeiten gemeinsam an einer barrierefreien Website.