EAA – BFSG - BFSGV… T-30
am 28. Juni 2025 wird der European Accessibility Act (EAA) verbindlich.
Wir haben also noch 30 Monate, um uns damit zu beschäftigen.
Was ist also der EAA?
Der European Accessibility Act legt fest, dass alle Wirtschaftsakteure Europas ab 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz zu mehr Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen verpflichtet sind.
Die Richtlinie soll ab dem 28.06.2025 umgesetzt werden. Die Bandbreite der Richtlinie ist beträchtlich: Sie umfasst digitale Endgeräte und zahlreiche Anwendungen wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, audiovisuelle Medien, eBooks, Kommunikations-, Bank- und Verkehrsdienstleistungen.
Dazu zählen zum Beispiel:
• Online-Handel
• Hardware-Systeme (Computer, Smartphones, Zahlungsterminals)
• Bankdienstleistungen
• Vorgänge und Produkte im Bereich der elektronischen Kommunikation
• Zugang zu audiovisuellen Medien
Mehr Informationen dazu auf european-accessibility-act.de
Oder zur Beratung und Umsetzung ganz konkret hier über unserer Seite.